Hiermit veröffentlichen wir unseren ersten Förderaufruf für das Förderjahr 2022!
Die erste Antragsfrist für das kommende Förderjahr ist der 15. November 2021. Das bedeutet, dass Sie ab sofort Anträge auf eine Förderung ihrer Projekte gemäß unseren Förderrichtlinien stellen können. Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte unser Antragsformular und unseren Finanzierungsplan. Beide Dokumente finden Sie hier (Formulare).
Bei der ersten Antragsstellung ist die Teilnahme an einer Antragswerkstatt verpflichtend. Die Antragswerkstatt findet an folgenden Terminen statt:
Wenn Sie an der Antragswerkstatt teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte vorab per E-Mail an.
Nach aktueller Corona-Verordnung werden beide Termine vor Ort in Präsenz stattfinden. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an unserer Antragswerkstatt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gilt sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske, FFP2-Maske) verpflichtend ist.
Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Anträge und guten Ideen für eine bunte & starke Zivilgesellschaft!