Klosterkammer Hannover

Die Klosterkammer Hannover verwaltet als Sonderbehörde des Landes Niedersachsen ehemals klösterliches und kirchliches Vermögen in vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Mit einem jährlichen Fördervolumen in Höhe von drei Millionen Euro fördert die Klosterkammer Hannover pro Jahr ca. 200 Projekte mit einer Förderhöhe bis maximal 50.000€.

Antragsberechtigt sind juristische Personen wie eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, Kommunen, Schulen und kirchliche Institutionen. Die Mittelvergabe erfolgt entlang der Förderschwerpunkte Kirche (Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben), Bildung (Vermittlung kultureller Kompetenzen an Kinder und Jugendliche) und Soziales (Fokus: gesellschaftlich benachteiligte Gruppen und Notleidende). Zentrale Aspekte der Projektförderung sind dabei Professionalität, der beispielhafte Charakter und die Nachhaltigkeit – also: die langfristige Wirkung – des Projektes.

Unter diesen Bedingungen wurden im Jahr 2020 beispielsweise Trauerbegleitungen, Ausstattungen für Kindergruppen, Ausstellungen, Bibliotheken, Theaterprojekte, Musicalprojekte, Kulturcafés und vieles mehr finanziert.

Für Anträge bis zu einer Höhe von 50.000€ gibt es keine Fristen, womit Anträge bis zu dieser Summe fortlaufend gestellt werden können. Für Anträge ab 50.000€ gilt als Antragsfrist der 01.09.2021. Anträge umfassen ein Anschreiben, eine ausführliche Projektbeschreibung, eine Kurzfassung der Projektbeschreibung sowie einen verbindlichen Ausgaben- und Finanzierungsplan. Als Eigenanteil bringt der Antragsteller 50% der Projektmittel auf. Nachdem der Antrag postalisch eingereicht wurde, erhält der Antragssteller innerhalb von drei Monaten eine Benachrichtigung über die Bewilligung (oder Ablehnung) seines Antrages.

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