Sparkassenstiftungen

Mit den Sparkassenstiftungen Osnabrück, Landkreis Osnabrück und Landkreis Diepholz stellen wir Ihnen bedeutsame regionale Fördermittelgeber vor. Nach dem Motto „Aus der Region für die Region.“ fördern die insgesamt 754 Sparkassenstiftungen soziales Engagement in Deutschland. Mit einem Fördervolumen von bundesweit rund 74 Mio. Euro haben die Sparkassenstiftungen im Jahr 2019 insbesondere Projekte im Bereich „Kultur“ unterstützt – dies gilt auch für die in den Regionen Osnabrück und Diepholz ansässigen Sparkassenstiftungen.

Die Sparkassenstiftung Stadt und Landkreis (LK) Osnabrück möchte Menschen und Projekte aus unterschiedlichen Bereichen unterstützen und fördern. Dazu können eingetragene Vereine aus den Geschäftsbereichen der Sparkasse Osnabrück Anträge beispielsweise in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugendhilfe, Sport, Naturschutz u.v.m. stellen. Für Anträge auf Projektförderung bei der Sparkassenstiftung Stadt und Landkreis (LK) Osnabrück ist zwar keine maximale Fördersumme festgelegt, allerdings werden durch die Stiftung jedoch höchstens 50% der Projektkosten gefördert. Das bedeutet, dass die übrigen Projektkosten entweder vom Verein selber getragen werden oder über weitere Drittmittel abgedeckt werden.

Im Zuge der Corona-Krise wurde darüber hinaus ein Sonderprogramm für Coronahilfen für Vereine ins Leben gerufen. Die Förderschwerpunkte dieses Sonderprogramms liegen in den Bereichen Jugendhilfe, Kultur, Bildung, Erziehung und Sport und zielen insbesondere auf konkrete Maßnahmen zum Wiederanlauf der Vereinsarbeit nach Corona ab. Im Rahmen dieser Coronahilfen werden Vereine mit maximal 5.000€ gefördert. Auch hier gilt, dass höchstens 50% der nachgewiesenen Projektkosten von der Sparkassenstiftung übernommen werden.

Bei der Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Grafschaft Diepholz können neben eingetragenen Vereinen auch all jene Verbände, Initiativen und nicht eingetragene Vereine Anträge auf Förderung stellen, die seit mindestens zwei Jahren eine Kontoverbindung bei der Kreissparkasse Diepholz haben. Für die Bewilligung von Projektanträgen ist entscheidend, dass die Projekte einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und im Landkreis Diepholz lokalisiert sind. Gefördert werden mildtätige, soziale und kulturelle Projekte in Höhe von mindestens 1.000€, wobei Feierlichkeiten, Bewirtung, Personal- und Honorarkosten nicht förderfähig sind.

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