Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderungen zur Vereinsgründung, zu Projekten und Aktionen. Das übergeordnete Ziel ist die Förderung ehrenamtlichen Engagements von und für Menschen mit Zuwanderungserfahrung. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Förderung von Vorhaben von Migrantenselbstorganisationen (MSO) und integrativ wirkenden Projekten.
Bis zu 2000 € Förderung Antragsberechtigt: Vereine Antragsfristen: 15 März, 15. Juli, 15. November
AKTIONEN (Veranstaltungen und Events)
Bis zu 500 € Förderung Antragsberechtigt: Initiativen, Vereine Anträge fortlaufend
STARTERPAKET "Vereinsgründung"
Bis 300 € Förderung Antragsberechtigt: Initiativen Anträge fortlaufend
Wer? Wie? Was?
Mikroprojekte
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
ausschließlich für gemeinnützige Vereine.
Was wird gefördert?
gemeinwohlorientierte Projekte mit einem maximalen Förderzeitraum von 12 Monaten, wie z.B. eine Veranstaltungsreihe.
Wie wird gefördert?
bis max. 2000 Euro (10% Eigenanteil; z.B. Eigenmitteln oder eigene Arbeit)
Aktionen
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
migrantische und lokal integrativ wirkende Gruppen, Initiativen und gemeinnützige Vereine, die ein Event organisieren wollen
Was wird gefördert?
z.B. Begegnungsfeste, interkulturelle Veranstaltungen (Kochabende, Sommerfeste) und Events
Wie wird gefördert?
bis max. 500 Euro (5% Eigenanteil; beispielsweise auch durch Arbeitsleistung nachzuweisen)
Starterpakete
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
migrantische Initiativen, die einen Verein gründen wollen
Was wird gefördert?
Vereinsgründung und erste Schritte der Öffentlichkeitsarbeit. Übernahme von Notarkosten, Kosten zur Eintragung ins Vereinsregister und erste Schritte der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Flyer.
Wie wird gefördert?
bis max. 300 Euro ohne Eigenanteil
Antragsverfahren
Planen Sie eine Aktion bzw. ein Projekt, das Sie durch unsere Mittel fördern lassen wollen? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, um einen Termin für ein Vorgespräch zu vereinbaren. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag bei uns stellen, ist der Besuch unserer Antragswerkstatt Voraussetzung. Anträge für Starterpakete und Anträge für Aktionen können jederzeit gestellt werden. Projektanträge werden über eine externe Jury beschlossen. Die Fristen für die Projektanträge sind: - 15. März - 15. Juli - 15. November (für Projekte im Folgejahr)
Die Antragswerkstätten bieten Raum und Zeit, um die Antragsbedingungen zu besprechen, Fragen zu klären, Anträge in Teilen gemeinsam zu formulieren und nützliche Hinweise zu geben.
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Alle zu berücksichtigen Richtlinien und auszufüllenden Unterlagen zur Beantragung einer Förderung finden sie hier (Verlinkung von: Förderantrag, Finanzierungsplan, Förderrichtlinien, Anlagen zu den Förderrichtlinien).
Zwischen Boccia und Kinderanimation, einem DJ-Set und afrikanischer Trommelmusik kamen die Gaumenfreuden afrikanischer Küchen bei diesem Projekt ganz sicher nicht zu kurz.
Vom Bauchtanz bis zu kulinarischen Köstlichkeiten: Das Projekt „Freizeitangebot für erwachsene Frauen mit Fluchterfahrung“ vom Mütter-Kinder-Zentrum Bassum e.V. erfreut sich als interkultureller Treffpunkt großer Beliebtheit.
Bei den interkulturellen Kochabenden mit dem Bürgerverein Neustadt e.V. haben Menschen aus aller Welt die Freude am Kochen und am Essen miteinander geteilt.